Welche Optionen gibt es für Immobilienbesitzer, um die steuerliche Mehrbelastung zu umgehen?

Der aufmerksame Beobachter wird eine Vielzahl an Transaktionsmöglichkeiten verfolgen, die unsere europäischen Nachbarn in die Lage versetzt, die Besteuerung von Gewinn bei Immobilienverkäufen zu umgehen bzw. aufzuschieben.

1. Schenkung

Im Rahmen einer Schenkung wird beispielsweise die Spekulationssteuer in der Schweiz ausgesetzt. Die übertragende Partei bezahlt in diesem Fall keine Grundstückgewinnsteuer. Allerdings übernimmt der neue Eigentümer mit dem Besitz der Immobilie auch die Steuerschuld des Vorbesitzers, welche jedoch erst im Augenblick des Verkaufs fällig wird. Für die Festsetzung des Betrags werden durch den Vorbesitzer aufgewendete Anlagekosten sowie die Haltedauer berücksichtigt.

2. Gemischte Schenkung

In vielen Fällen wird ein Aufschub bei der Spekulationssteuer auch dann gewährt, wenn die Transaktion in Form einer sogenannten ‚gemischten Schenkung‘ erfolgt. Diese liegt vor, falls der neue Eigentümer der Immobilie dem Schenker durch eine Gegenleistung verpflichtet ist. Eine solche Gegenleistung kann beispielsweise darin bestehen, dass der Beschenkte eine Hypothek übernimmt, welche auf dem Eigentum lastet.

3. Nießbrauch

Eine weitere häufig gewählte Option zur Umgehung von Spekulationssteuern ist die Einräumung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts. In diesem Fall gewährt der neue Eigentümer dem Vorbesitzer das Recht, das Haus oder die Wohnung weiterhin zu nutzen oder einen materiellen Wert aus der Vermietung bzw. Verpachtung der Immobilie zu ziehen.

Bei der Festsetzung der Steuerschuld werden dabei sowohl die durchschnittliche Lebenserwartung des Begünstigten als auch der Netto-Ertrag aus der Immobilie als Berechnungsgrundlage herangezogen. Um tatsächlich in den Genuss eines Aufschubs oder einer Minderung der Spekulationssteuer zu gelangen, ist es jedoch erforderlich, den Nachweis zu erbringen, dass zwischen Leistung und Gegenleistung ein deutlich sichtbares Missverhältnis besteht, welches den Kriterien einer Schenkung entspricht.

Die neue Bundesregierung hat eindeutig eine Wende in der Besteuerung von Immobilienverkäufen eingeläutet. Wie sich ihre Vorhaben konkret auswirken werden und welche Möglichkeiten sich für Eigentümer eröffnen, Steuern zu umgehen, zu mindern oder aufzuschieben, ist von der individuellen Situation des Immobilienbesitzers abhängig. Viele Eigentümer, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder noch zu Lebzeiten abzusichern, können schon jetzt auf unterschiedliche Steuersparmodelle zurückgreifen.

Sie möchten sichergehen, nach Ablauf der zehnjährigen Besitzdauer Ihrer Immobilie keine Spekulationssteuern zahlen zu müssen? Dann setzen Sie sich möglichst zeitnah mit einem kompetenten Makler in Verbindung. Als Experte verfügt dieser nicht nur über einen umfassenden Einblick in die aktuelle Lage auf dem Immobilienmarkt, sondern ist darüber hinaus bestens informiert über eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Steuerlast, die durch den Verkauf von Immobilien entsteht, zu senken. Eine ausführliche Beratung durch einen erfahrenen Makler verschafft Ihnen Sicherheit, die für eine individuell passende und ökonomisch sinnvolle Entscheidung nötig ist.

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