Für viele Menschen gehören Haustiere heute fest zu einem glücklichen Leben in den eigenen vier Wänden dazu. Doch wer in einer Mietwohnung lebt, der muss einige rechtliche Dinge beachten. Immerhin ist das deutsche Mietrecht ziemlich streng in Bezug auf Tiere in der Wohnung. Vor allem dann, wenn andere Mieter sich davon gestört fühlen können. In diesem Artikel möchten wir deshalb darüber aufklären, was erlaubt ist und was nicht. Zudem geben wir wichtige Tipps im Umgang mit dem Thema.
Haustiere halten – das ist erlaubt
Rechtlich beachtet werden muss zunächst, dass das deutsche Mietrecht zwischen unterschiedlichen Arten von Tieren unterscheidet. Zum einen wären hier die Kleintiere, also etwa Fische, Hamster, Wellensittiche oder Reptilien wie Schlangen. Diese können ohne die Zustimmung des Vermieters problemlos gehalten werden. Das liegt daran, dass davon auszugehen ist, dass diese Tiere die Wohnung nicht beschädigen. Zudem, so die Begründung, geht von ihnen keine große Störung gegenüber dem Nachbarn aus. Wichtig ist dabei, dass nicht die Größe entscheidend ist. Eine kleine Hunderasse etwa zählt nicht zur Klassifizierung der Kleintiere und die Haltung bedarf der Zustimmung des Mieters. Auch Katzen fallen nicht unter die Kleintiere und Papageien ebenso wenig.
Katze oder Hund – muss der Vermieter dem Zustimmen?
Katzen und Hunde zählen mit Abstand zu den beliebtesten Tieren der Deutschen. Über acht Millionen Menschen hielten alleine im Jahr 2018 einen Hund in der Bundesrepublik. Bei Katzen fällt die Zahl sogar noch höher aus. Doch die Haltung in einer Mietwohnung ist nicht ganz leicht. Grundsätzlich darf der Vermieter nicht einfach ohne Begründung die Haltung von Hunden oder Katzen untersagen. Auch kann er das nicht einfach im Mietvertrag ausschließen.
Allerdings kann man als Mieter auch nicht einfach ohne Rücksicht auf Vermieter und Nachbarn ein Haustier halten. Ist der Hund etwa besonders laut oder handelt es sich gar um einen Listenhund, so muss das Gericht aktiv werden. Der beste Weg ist dabei immer, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und das Thema anzusprechen. Auch ist es sinnvoll vorher mir den anderen Mietern zu sprechen und zu erfahren, wie sie das Ganze sehen. Das kann in der Argumentation gegenüber dem Vermieter helfen, Sorgen hinsichtlich der Nachbarn zu nehmen.
Wie steht es um Spinnen, Schlangen und Co?
Und wie steht es um Vogelspinnen oder Schlangen? Wer dieser Leidenschaft nachgeht, der muss auch hier um Erlaubnis fragen. Als Mieter der Wohnung oder des Hauses muss der Vermieter gefragt werden, ob der der Haltung von sogenannten gefährlichen Tieren zustimmt. Auf der sichersten Seite sind Vermieter dann, wenn sie sich eine schriftliche Erlaubnis dazu einholen. Auch wenn der Vermieter die Haltung schon erlaubt hat, braucht der Besitzer für diese Tiere laut dem Versorgungsgesetz und dem Landesstrafgesetz eine Erlaubnis. Auch bestimmte Hunderassen, sogenannte Rasselisten, können darunterfallen. Dabei hat jedes Bundesland hat eine eigene Hundeliste.
Was sagt das Mietrecht zur Tierhaltung per Mietvertrag
Seit dem Jahr 2013 dürfen Vermieter die Haltung von Haustieren nicht mehr grundsätzlich per Mietvertrag verbieten. Dazu zählen die üblichen Haustiere wie etwa Hunde und Katzen. Kleintiere dürfen dahingegen weiterhin ohne Erlaubnis gehalten werden. Gibt es sachliche Gründe gegen die Haustierhaltung in der Wohnung,