Spekulationsfrist: Bleibt der Immobilienverkauf steuerfrei?

Wie eine sorgfältige Lektüre des Koalitionsvertrags der neuen Bundesregierung zeigt, ist das Aus für die Befreiung von der Immobilien-Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf beschlossene Sache. Musste bislang der Gewinn aus einem Privatverkauf einer Immobilie nicht versteuert werden, wenn die Besitzdauer mindestens zehn Jahre betrug, soll diese Frist nun auf bis zu fünfzehn Jahre ausgeweitet oder sogar ganz abgeschafft werden. Was die Abschaffung der Spekulationsfrist für Grundbesitzer im Einzelnen bedeutet und welche Alternativen bestehen, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag näher erklären.

Was Ist Die Immobilien-spekulationsfrist?

Auf den Zugewinn durch Immobilien, die als Renditeobjekte erworben wurden, werden Spekulationssteuern fällig, wenn diese innerhalb einer Besitzdauer von zehn Jahren verkauft werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Objekt um eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück handelt; entscheidend für die Fälligkeit von Steuern ist die Spekulationsfrist von zehn Jahren und die Einstufung als Kapitalanlage. 

Vermietete Immobilien zählen in die Kategorie ‚Renditeobjekt‘: Allerdings entfallen nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist die Spekulationssteuern, auch wenn das Objekt vermietet ist und nicht für den Eigenbedarf zur Verfügung steht. Als Beginn der Spekulationsfrist zählt das Datum, an dem das Wohneigentum erworben wurde. 

Werden Immobilien von den Eigentümern oder deren Kindern zu Wohnzwecken genutzt, beträgt die Spekulationsfrist lediglich zwei Jahre. Hierbei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Wohnraum durch Kinder nur dann unter die Definition ‚Eigenbedarf‘ fällt, falls für diese noch Kindergeld bezogen wird. Auch die Nutzung eines Objekts als Zweitwohnung oder Feriendomizil gehört in die Kategorie ‚Eigenbedarf‘. Doch sollte in beiden Fällen berücksichtigt werden, dass es sich dabei ausschließlich um unentgeltliche Wohnzwecke handelt. Die Vermietung an Feriengäste ist nicht vorgesehen.

Ein fester Steuersatz zur Berechnung der Spekulationssteuer existiert nicht: Das Finanzamt bestimmt den prozentualen Anteil in der Regel anhand des persönlichen Steuersatzes. Unter Umständen kann die Höhe des fälligen Prozentsatzes jedoch im zweistelligen Bereich liegen.

Welche Auswirkungen Hat Die Abschaffung Der Spekulationsfrist Und Wer Ist Davon Betroffen?

Dass die Ampelkoalition die Spekulationsfrist für Immobilien abschaffen möchte, wird mit einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum begründet. Diese Einschätzung des Immobilienmarktes durch die aktuelle Bundesregierung hat eine grundsätzliche Verschiebung bei der Besteuerung von Eigentum zur Folge: Der Fokus richtet sich zukünftig also weniger auf den Besitz von Wohnraum als auf die Regulierung von Preisen durch Besteuerung. Für Unternehmer und Steuerpflichtige, die Immobilien als private Kapitalanlage nutzen, kann diese Neuausrichtung der Politik unter Umständen eine deutliche Verschärfung der Steuerlast bedeuten. Aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre und der anhaltend hohen Inflation spielt die Immobilie als Renditeobjekt eine maßgebliche Rolle bei der Vermögenssicherung. Deshalb sind besonders Immobilienunternehmer und Investoren von einer möglichen Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist betroffen. Auf das Umdenken in der Politik sollte daher notwendigerweise auch eine Erweiterung der Anlageperspektive bei Eigentümern folgen

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