Die größten Fehler beim Immobilienkauf

Die größten Fehler beim Immobilienkauf – und wie Sie sie umgehen, war und ist zunehmend auch für ein jüngeres Publikum zwischen 20 und 40 zu einer wichtigen Standardfrage geworden.

Das eigene Apartment als Kapitalanlage zu Beginn der beruflichen Tätigkeit. Oder später, wenn die Kinder kommen und der Wunsch nach dem eigenen Haus mit Garten am Stadtrand im Grünen wächst und wächst.

Selbstgenutztes Eigentum oder Kapitalanlage

Immobilien kaufen ist zum Aufbau oder zur Anlage von Eigenkapital eine gute Sache. Gleiches gilt für selbstgenutztes Wohneigentum.

Vorteil

Sie suchen sich die Wunsch-Immobilie selbst aus und ziehen selbst ein. Üblicher Weise zahlen Sie dann die monatlichen Raten (Zins und Tilgung), und je nach Eigenkapital und Kreditvertrag, sind Sie eines Tages Eigentümer:in dieser Immobilie.

So kommen Sie zu Ihrer Wunschimmobilie

Damit das ganze so abläuft, wie hier beschrieben, sollten Sie mit Ihrem Immobilienwunsch auf alle Fälle die folgenden Punkte berücksichtigen – besser noch verinnerlichen und genau darauf achten.

Dann haben Sie die besten Voraussetzungen auf genüssliche Feierabende auf dem Süd-West-Balkon oder im üppig grünen Garten geschaffen.

Die wichtigen Unterlagen einer Immobilie sollten Sie sorgfältig prüfen. Dazu gehören:

Das Grundbuch

  • Bitte vollständig überprüfen. Es gibt Einträge im Grundbuch, die auf andere Urkunden und Dokumente verweisen. Auch diese sollten geprüft werden.

Die aktuell gültigen Baupläne

  • achten Sie darauf, dass das, was vor Ort gebaut ist, auch genehmigt wurde. Und mehr noch sollten Sie prüfen, ob das Angebotene mit dem übereinstimmt, was zum Verkauf steht.

Das Baurecht

  • Sie möchten ein Grundstück kaufen, mit oder ohne Bebauung. Was darf auf dem Grundstück neu gebaut werden? Was und wieviel umbauter Raum oder einfacher gesagt – wieviel Haus – ist auf einem Grundstück genehmigungsfähig.

Die Teilungserklärung

  • Sie ist eines der wichtigsten Dokumente, wenn es um Eigentumswohnungen in einer WEG – Wohnungseigentümergemeinschaft – geht. 
  • Hier werden zahlreiche Angaben zum Grundstück, zum Gebäude, zu den Eigentumsanteilen einer Wohnung an einer WEG gemacht.
  • Auf die Teilungserklärung wird im Kaufvertrag verwiesen, sie gehört also dazu.

Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Eigentümerversammlungen müssen laut WEG-Recht jährlich abgehalten werden. 

In den Versammlungen werden folgende Themen entschieden

  • wie mit dem Gemeinschaftseigentum verfahren werden soll, sowie
  • Renovierungs- und Sanierungsfragen
  • Verwaltungs- und Organisationsfragen

Über die Inhalte, Abstimmungen und Entscheidungen der WEG werden jeweils Protokolle verfasst.

Der Energieausweis

  • er trifft mehrere Aussagen, z. B. über den tatsächlichen Energieverbrauch (beim Verbrauchsausweis) oder den ermittelten Energiebedarf (beim Bedarfsausweis). Er enthält ggf. auch Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich.

Die größten Fehler beim Immobilienkauf sollten Sie auch hier vermeiden:

Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen:

  • Sie können sich eine Aufstellung der Maßnahmen über die vergangenen 10 Jahre machen lassen.
  • Meist gibt es hierfür Planunterlagen, Angebote und Rechnungen der entsprechenden Maßnahmen.

Rücklagen

  • Da Sie mit dem Erwerb einer Immobilien – hier im Besonderen einer Eigentumswohnung oder eines Hauses – die dazu gehörenden Rücklagen mit erwerben, erfahren Sie hier auch den aktuellen Stand der Rücklage – der Wohnung wie auch der gesamten Wohnanlage.
  • Anhand dieser Zahlen lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine WEG einen realistischen Grundstock an Rücklagen anspart, oder ob eher gespart wird.
  • Vor allem bei größeren Maßnahmen (Austausch der Heizung) macht sich dies bemerkbar. Ggf. sind bei geringen Rücklagen Sonderumlagen erforderlich.

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