Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – sowohl finanziell als auch rechtlich. Doch der eigentliche Eigentümerwechsel erfolgt nicht mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich mit der Eintragung ins Grundbuch. Zwischen der Einigung über den Kaufpreis und der endgültigen Eigentumsübertragung vergehen in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Während dieser Phase – aber auch nach dem vollzogenen Eigentümerwechsel – gelten bestimmte Rechte und Pflichten für beide Parteien, also für den bisherigen Eigentümer (Verkäufer) und den neuen Eigentümer (Käufer). Diese zu kennen ist entscheidend, um rechtliche Unsicherheiten, Streitigkeiten oder finanzielle Nachteile zu vermeiden.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verpflichtungen und Ansprüche im Zuge eines Eigentümerwechsels gelten, und worauf Sie als Käufer oder Verkäufer besonders achten sollten.
1. Wann erfolgt der Eigentumsübergang rechtlich?
Der Eigentumsübergang bei einer Immobilie erfolgt erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch, nicht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar. Der Notar übernimmt nach dem Vertragsabschluss die Abwicklung und koordiniert die Eintragung mit dem zuständigen Grundbuchamt.
Diese sogenannte Auflassung – also die notarielle Erklärung beider Parteien über die Eigentumsübertragung – ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung. Erst mit diesem Schritt wird der Käufer auch rechtlich Eigentümer der Immobilie.

2. Nutzen, Lasten und Gefahr – ab wann trägt der Käufer Verantwortung?
Im Kaufvertrag wird in der Regel ein Zeitpunkt festgelegt, zu dem Nutzen, Lasten und Gefahr auf den Käufer übergehen. Dies ist in der Praxis meist der Tag der Kaufpreiszahlung oder der Besitzübergabe.
Ab diesem Stichtag:
- trägt der Käufer alle laufenden Kosten und Lasten (Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten),
- gehen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken (z. B. Schäden durch Unwetter) auf ihn über,
- hat der Käufer Anspruch auf Mieteinnahmen, falls es sich um vermietete Immobilien handelt.
Wichtig: Der rechtliche Eigentumsübergang (Grundbuch) und der wirtschaftliche Besitzübergang (Verantwortung) können zeitlich auseinanderfallen. Daher ist eine präzise vertragliche Regelung unerlässlich.
3. Rechte und Pflichten des Verkäufers
a) Offenlegungspflicht
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer alle bekannten Mängel und rechtlichen Besonderheiten der Immobilie mitzuteilen – z. B.:
- Bauschäden oder Sanierungsbedarf
- bestehende Mietverhältnisse
- Grundbuchbelastungen (Wegerechte, Wohnrechte, Hypotheken)
- Altlasten oder Baulasten
- Denkmalschutzauflagen
Verschweigt der Verkäufer wesentliche Informationen, kann der Käufer unter Umständen Gewährleistungsansprüche geltend machen oder sogar vom Kaufvertrag zurücktreten.
b) Übergabe der Immobilie
Der Verkäufer muss die Immobilie zum vereinbarten Zeitpunkt frei von Rechten Dritter (sofern nichts anderes vereinbart wurde) übergeben. Dazu zählt auch:
- Übergabe aller Schlüssel
- Übergabe von Bauplänen, Rechnungen, Energieausweis etc.
- Räumung der Immobilie, sofern sie unbewohnt verkauft wird
4. Rechte und Pflichten des Käufers
a) Kaufpreiszahlung
Der Käufer verpflichtet sich, den vereinbarten Kaufpreis frühestens nach Vorliegen aller Voraussetzungen (z. B. Löschungsbewilligungen, Eintragung der Auflassungsvormerkung) an den Verkäufer zu zahlen. Die Zahlung erfolgt in der Regel über ein Notaranderkonto, um maximale Sicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.
b) Übernahme der Verpflichtungen
Ab dem Zeitpunkt der Besitzübergabe trägt der Käufer die laufenden Verpflichtungen, darunter:
- Grundsteuer (anmelden beim Finanzamt)
- Versicherungsverträge (oft müssen Gebäudeversicherungen übernommen oder neu abgeschlossen werden)
- Hausgeld (bei Eigentumswohnungen)
- Wartungsverträge, z. B. für Heizungen oder Aufzüge
- Anmeldung bei Strom, Gas, Wasser und ggf. Internetanbietern
5. Sonderfall: Vermietete Immobilien
Wird eine vermietete Immobilie verkauft, tritt der Käufer automatisch in bestehende Mietverhältnisse ein (§ 566 BGB: „Kauf bricht nicht Miete“). Das bedeutet:
- Mietverträge behalten ihre Gültigkeit
- Kautionen müssen korrekt übernommen werden
- Mieter müssen über den Eigentümerwechsel informiert werden
- Der neue Eigentümer hat nur eingeschränkte Kündigungsrechte
6. Steuerliche Aspekte beim Eigentümerwechsel
Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer kann ein Eigentümerwechsel steuerliche Folgen haben:
Für den Käufer:
- Grunderwerbsteuer: Pflichtabgabe zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises
- Abschreibungsmöglichkeiten: Bei vermieteten Objekten können bestimmte Kosten steuerlich geltend gemacht werden
- Notarkosten und Grundbucheintragungen sind steuerlich nicht absetzbar, erhöhen aber ggf. die Anschaffungskosten
Für den Verkäufer:
- Spekulationssteuer: Beim Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung (bei vermieteten Immobilien) kann eine Besteuerung des Gewinns erfolgen, sofern keine Ausnahmeregel greift (z. B. Eigennutzung in den letzten 3 Jahren).

7. Mängelhaftung und Gewährleistung
Bei privaten Immobilienverkäufen wird die Gewährleistung häufig ausgeschlossen – dies ist rechtlich zulässig, solange kein arglistiges Verschweigen von Mängeln vorliegt. Wurde ein Mangel jedoch bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt, kann der Käufer im Nachhinein Schadensersatz fordern oder den Vertrag anfechten.
Tipp: Eine Baumängelprüfung vor dem Kauf durch einen unabhängigen Gutachter kann helfen, rechtliche Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden.
8. Eigentümerwechsel gut vorbereiten
Der Wechsel des Eigentümers ist mehr als nur eine Formalie – es handelt sich um einen komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgang, der sorgfältige Vorbereitung, Transparenz und vertragliche Klarheit erfordert.
Für Verkäufer bedeutet das:
- vollständige Offenlegung aller relevanten Informationen
- rechtzeitige Übergabe aller Unterlagen
- rechtssichere Vertragsgestaltung mit Notar
Für Käufer bedeutet das:
- frühzeitige Finanzierungsplanung
- genaue Prüfung aller Dokumente
- klare Absprache zum Übergabezeitpunkt
- Übernahme aller laufenden Verpflichtungen
Nur wenn beide Seiten – Käufer und Verkäufer – ihre Rechte und Pflichten genau kennen und ernst nehmen, kann ein Eigentümerwechsel reibungslos, transparent und rechtssicher erfolgen. Denn gerade bei Immobiliengeschäften geht es um hohe Summen, langfristige Verpflichtungen und rechtliche Feinheiten, die nicht dem Zufall überlassen werden sollten.
Häufig entstehen Konflikte oder Verzögerungen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder unzureichender Kommunikation. Beispielsweise, wenn bestimmte Altlasten verschwiegen werden, wichtige Unterlagen fehlen oder der genaue Zeitpunkt der Besitzübergabe unklar bleibt. Solche Unsicherheiten lassen sich jedoch vermeiden – durch klare vertragliche Regelungen, vollständige Offenlegung aller Informationen und professionelle Begleitung während des gesamten Prozesses.
Daher ist es äußerst empfehlenswert, von Anfang an auf eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren, Immobilienmaklern und – je nach Situation – auch Steuerberatern zu setzen. Diese Experten kennen die gesetzlichen Vorgaben, wissen, worauf zu achten ist, und können bei der Vertragsgestaltung, Grundbucheintragung sowie der steuerlichen Bewertung wertvolle Unterstützung leisten. Auch ein Bausachverständiger kann vorab helfen, etwaige Risiken oder Sanierungsbedarfe zu erkennen und so spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein gut vorbereiteter Eigentümerwechsel schafft Vertrauen auf beiden Seiten und bildet die Grundlage für eine faire, wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsorientierte Übergabe der Immobilie. So wird aus dem Eigentümerwechsel nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern ein echter Neuanfang – sei es für Käufer, die ein neues Zuhause suchen, oder für Verkäufer, die ein Kapitel abschließen möchten.
Wer diesen Prozess bewusst und verantwortungsvoll gestaltet, legt den Grundstein für eine langfristig zufriedene und rechtssichere Eigentumssituation.